Mai 11th, 2010
Alina ist gerade mit der Schule fertig geworden und steigt in das Berufsleben ein. Das erste eigene verdiente Geld. Und ihr Arbeitgeber gibt ihr sogar noch etwas dazu - vermögenswirksame Leistungen. Immerhin als Azubi sind es 13 Euro. Und sie hat was von Riester gehört. Für Auszubildende keine schlechte Idee, weil der Staat ja relativ viel dazu tut.
Soweit so gut. Was Alina und alle anderen aber bedenken müssen ist die Frage ‘Was passiert in der Rentenphase’. Denn sobald die Riester-Rente zur Auszahlung kommt sind die ausgezahlten Renten krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet auf jeden Euro aus dieser Zusatzrente wird ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Und je nach Höhe dieser Rente können das schon mal 20 oder 30 Euro sein, die dann weg sind.
Das ist an für sich verschmerzbar. Aber auch wichtig zu wissen. Denn, wenn Alina aus der Lehre ist und sich entschliesst mehr in eine Riester-Rente zu zahlen wird es interessant. Wenn sie nämlich dann den bestehenden Vertrag aufstockt wird von diesem als Ganzes ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt. Und das sind dann vermutlich nicht mal eben 20 Euro sondern können auch mal 100 werden. Und das im Monat.
Und die Konsequenz. Als Lehrling zu riestern kann trotzdem Sinn machen. Auch danach kann es in ein Gesamtkonzet einfliessen. Nur sollten dann zwei Verträge bespart werden. Einer mit der VWL und einer mit einer Zusatzleistung. Denn das geht auch. So bleibt nämlich nur der VWL-Vertrag GKV-Pflichtig.
Haben Sie noch Fragen. Dann reicht wie immer eine Email oder ein Anruf.
Tags: Finanzberatung, Riester-Rente
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Mai 7th, 2010
Die Riester-Rente kennt in Deutschland inzwischen fast jeder. Und fast jeder hat seine eigene Meinung dazu. Ist Sie nun brauchbar oder nicht. Lohnt sich die Steuerförderung oder eben doch nicht. Was immer wieder als Haken gesehen wird ist die Tatsache, das die Riester-Rente eben nicht vollständig auf einen Schlag ausgezahlt werden kann, sondern verrentet werden muss. Dies muss aber nicht sein.
Frank riestert. Er bekommt jedes Jahr für sich und seine beiden Kinder 524 Euro vom Staat dazu. Was ihn nervt ist aber, dass er später im Alter nicht frei über das Geld verfügen kann. Soweit so richtig. Aber jetzt kommt die kleine feine Idee. Es gibt nämlich eine Lücke im System. Frank kann nämlich kurz vor Vertragsende entscheiden, ob er nicht doch über das Geld verfügen möchte. Und zwar indem er ganz einfach die gesamte Förderung aus seiner Riester-Rente zurückzahlt und zwar aus dem Guthaben des Vertrages.
Das geht? Ja das geht. Aber wo ist jetzt der Vorteil, fragt sich Frank. Der Vorteil ist einfach der, dass er zwar die Förderung zurückzahlen muss, aber nicht die Zinsen bzw. die Rendite, die die Förderung erwirtschaftet hat. Und dieser Zinses-Zinseffekt der Förderung kann sich z.b. bei einer Laufzeit von 30 Jahren schon hoch im fünfstelligen Bereich bewegen. Und wenn er die Förderung zurückzahlt fällt die zwar weg, aber das erwirtschaftete Guthaben daraus bleibt erhalten.
Und schwupps hat Frank eine zusätzliche Altersvorsorge, staatlich gefördert und kann doch über sein Geld frei verfügen. Leider muss er dann zwar Steuern zahlen, aber dies ist leider ein ganz anderes Thema.
Sie wollen wissen, ob sich das auch bei Ihnen lohnt. Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine Email. Und denken Sie daran. Jeden Mittwoch habe ich eine Sprechstunde eingerichtet von 17 bis 18 Uhr. Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich. Fragen kostet nämlich nichts.
Tags: Altersvorsorge, Finanzberatung, Riester-Rente
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März 14th, 2010
Lukas ist im 3. Lehrjahr. Ende Juni macht er seine Abschlussprüfung. Und er soll übernommen werden. In seiner Firma. Lukas ist zufrieden. Anfang 20, er kommt mit seinen Eltern gut klar, ist frisch verliebt und die Welt steht im offen. Wären da nicht die Sehstörungen. Die Minderung der Sehschärfe will einfach nicht besser werden. Er hat ständig das Gefühl Bilder doppelt zu sehen. Irgendwann traut er sich damit zum Arzt. Eine Untersuchung jagt die andere. Und dann die Diagnose. Niederschmetternd. MS - Multiple Sklerose. Von jetzt auf gleich ist das Leben einfach anders.
Stress ist von einem Moment auf den anderen Tabu. Therapie ist jetzt angesagt. Sein Leben muss sich jetzt anpassen und zwar an die Symptome seiner Krankheit. Und damit auch sein Beruf. Sein beruflicher Werdegang. Aber wie lange kann so etwas gutgehen. Wie lange wird er seinen Beruf ausüben können. Die Ursachen für die Krankheit sind bis heute nicht erforscht. Damit sind auch der Krankheitsverlauf und die Heilungschancen unklar.
Er hatte aber wenigstens noch ein bisschen Glück im Unglück. Seine Eltern haben sich von einem unabhängigen Finanzberater beraten lassen. Er war damals zwar erst 14 Jahre jung. Aber seine Eltern wollten ihn abgesichert haben im Fall der Berufsunfähigkeit. Jetzt hat er sogar die Möglichkeit über verschiedene Optionen diesen Schutz noch zu erhöhen. Damit er wenigstens dann abgesichert ist, wenn er nicht mehr arbeiten kann.
Diese Möglichkeiten bieten inzwischen verschiedene Versicherungskonzerne ab dem achten Lebensjahr an. Wollen Sie mehr dazu wissen schreiben Sie mich einfach an. Oder nutzen Sie meine telefonische Sprechstunde mittwochs zwischen 17 und 18 Uhr.
Übrigens Lukas geht es besser. Die Therapie schlägt langsam an. Und bei allem Leid bin ich froh, einfach nur da sein zu dürfen für die Familie. Ansprechpartner zu sein.
Tags: Berufsunfähigkeit, Finanzberatung
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März 8th, 2010
… ist ja immer schön. Gerade wenn es quasi ein Geschenk ist. So konnten sich ja alle Menschen über einen grosszügigen Zuschuss freuen, die bis Ende 2005 in die eigenen vier Wände eingezogen sind bzw. mit dem Bau schon begonnen hatten. Die Eigenheimzulage war für viele ein nicht unwichtiger Anreiz doch den Schritt zu wagen und Eigentum zu erwerben.
Die Rahmenbedingungen waren ja auch durchaus lukrativ. Acht Jahre lang wird diese ausgezahlt. Viele Bauherren freuen sich also bis 2013 auf Geld vom Staat. Aber nur, wenn es sich um die eigenen vier Wände handelt. Mit einer Ausnahme. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ 11 V 11151/09) jetzt entschieden. Wenn der Bauherr nicht mehr selber in dem Objekt wohnt, sondern ein Angehöriger und dieser die Wohnung bzw. Haus mietfrei bewohnen darf, besteht auch Anspruch auf die Eigenheimzulage.
Übrigens. Entscheidend für den Erhalt der Zulage ist das Datum der Baugenehmigung bzw. der sog. Bauanzeige. Diese Bauanzeige hat eine Gültigkeit von bis zu zehn Jahren. Im Umkehrschluss kann also auch die Eigenheimzulage in Ausnahmefällen sogar noch deutlich länger gezahlt werden als bis 2013.
Noch Fragen? Ich freue mich über jeden Kommentar. Gerne auch per Email. Oder nutzen Sie meinen Service und rufen mich an. Mittwochs stehe ich für Sie von 17 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Tags: Eigenheimzulage, Finanzberatung, Immobilie
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März 4th, 2010
Der Traum von den eigenen vier Wänden. Gerade in Zeiten niedriger Zinsen wird dieser Traum für viele Menschen zur Realität. Und damit dieser Traum auch finanzierbar bleibt wählen viele Häuslebauer eine möglichst lange Zinsbindung und eine niedrige Tilgung. Oftmals wird eine einprozentige Tilgung gewählt mit einer Zinsfestschreibung von 15 Jahren. Zum Teil ist die Zinsbindung noch länger. Aber ist das was gut klingt auch wirklich gut.
Wie so oft es kommt mal wieder darauf an. Was ist denn besser. Womit steht sich der Verbraucher besser. Kürzere Laufzeiten machen nur dann Sinn, wenn die Tilgung entsprechend höher ist. Denn wenn die Festschreibung ausläuft und die Zinsen neu verhandelt werden müssen droht die Zinsfalle. Ist die Tilgung nämlich zu niedrig und sind die Zinsen in der Zwischenzeit gestiegen, steigt plötzlich und nicht einkalkuliert die monatliche Belastung.
‘Na gut, dann nehme ich halt eine möglichst lange Laufzeit’ ist dann ein beliebter Spruch bei den Mandanten, wenn es um die Laufzeit der Zinsfestschreibung geht. Aber auch das ist leider nicht pauschal richtig. So liegt der Zinsunterschied schon knapp bei einem halben Prozent bei dem Vergleich zwischen einer 15jährigen und 25jährigen Festschreibung. Und jetzt geht es an die Geldbörse. Bei einem Darlehen von 150000 Euro ergibt sich nach 15 Jahren ein Unterschied von fast 13000 Euro bei der Restschuld. Und das nur, wenn ich die Zinsersparnis von knapp 0,5 Prozent als Tilgung einsetze. Und das ist nur die eine Seite der Medaille.
Denn das war der Zwischenstand nach 15 Jahren. Wie sieht es aber nun nach 25 Jahren aus. Die monatliche Belastung bei der 25jährigen Festschreibung bleibt ja über die Laufzeit konstant. Da aber der Tilgungsanteil bei der 15jährigen Zinsfeschreibung ja bereits größer war und jetzt bei einer zehnjährigen Zinsbindung auch noch der Zins niedriger ist als bei längeren Laufzeiten ergibt dies ein überraschendes Bild. Der Zins müsste sich bei der zehnjährigen Festschreibung fast verdoppelt haben im Laufe der Jahre, damit die 25jährige Festschreibung einen Vorteil ergbit gegenüber der Kombination aus 15 und 10 Jahres-Zinsbindung. Drum prüfe wer sich länger bindet, ob es sich wirklich lohnt.
Wie ist bei Ihnen. Wie immer es kommt drauf an. Fragen Sie Ihren Berater. Oder auch mich. Was Sie auf jeden Fall tun sollten. Überprüfen Sie mal die Restlaufzeiten Ihres Kredits. Um sich eventuell jetzt schon günstige Zinsen zu sichern. Und denken Sie daran. Wenn Sie Fragen haben, erreichen Sie mich telefonisch ab sofort auch jeden Mittwoch von 17 bis 18 Uhr.
Tags: Finanzberatung, Immobilienfinanzierung
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Oktober 13th, 2009
Susanne ist 34. Glücklich verheiratet. Steht mit beiden Beinen mitten im Leben. Sie hat einen guten Job. Und sie hat sich unter anderem für eine betriebliche Altersvorsorge entschieden. Alles gut? Fast alles. Sie und ihr Mann Thomas wünschen sich Familiennachwuchs. Und als sich der plötzlich ankündigt ist wirklich alles gut. Wirklich alles? Leider nicht. Denn es tut sich eine Baustelle auf, mit der sich nicht gerechnet haben.
Und wieder einmal dreht es sich um eine Idee von Vater Staat, die grundsätzlich positiv ist, aber in diesem speziellen Fall zu einem Bumerang wird. Das Problem stellt die betriebliche Altersvorsorge dar. Denn diese reduziert ja das Brutto- und damit auch das Nettoeinkommen. In der Spitze kann dies schon mal 100 Euro weniger Netto bedeuten. Nicht schlimm. Leider doch - und zwar für das Elterngeld. Denn das Nettoeinkommen bestimmt ja das Elterngeld.
Und schwupps reduziert sich auch der Anspruch auf das Elterngeld. Und zwar genau um diesen Netto-Verzicht von Susanne bei der betrieblichen Altersvorge. Hatte sie vorher als Grundlage zur Berechnung des Elterngeldes 1900 Euro, so sind es durch die betriebliche Altersvorge nur noch 1820 Euro. Ganz vereinfacht gesprochen reduziert sich ihr Elterngeld um 2/3 von 80 Euro, also rund 54 Euro.
An sich nicht viel. Aber dadurch wird sie gleich doppelt bestraft. Nicht nur, dass sie weniger Elterngeld bekommt. Sie muss sich auch überlegen, ob sie die betriebliche Altersvorsorge überhaupt weiterführen will, ja kann. Zum einen kann dies eine erhebliche finanzielle Belastung bedeuten. Zum anderen ändert sich ja durch den Eintritt in die Elternzeit auf Dauer komplett die steuerliche Situation. Und es kann durchaus passieren, dass der steuerliche Vorteil ganz erheblich an Bedeutung verliert und dadurch auch die betriebliche Altersvorsorge uninteressant werden kann.
Und die Lösung. Es gibt wie immer nicht DIE Lösung. Sprechen Sie mit Ihrem Berater. Fragen Sie ihn.
Tags: Betriebliche Altersvorsorge, Elterngeld, Finanzberatung
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Oktober 7th, 2009
… fragt sich nur wie hoch. Diese Einschätzung gibt der ehemalige Arbeitsminister Norbert Blüm immer wieder von sich. In Talkshows, Interviews oder sonstwo. Immer derselbe Text. Aber wie sicher ist den die Rente nun. Die Realität sieht anders aus. Völlig anders. Bereits heute schiesst der Bund 80 Milliarden Euro in das Rentensystem, um die aktuellen Rentenzahlungen überhaupt leisten zu können. Also pro Bürger bereits 1000 Euro jährlich.
Würde der Staat diese Zahlungen nicht leisten würde der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung in Richtung 30 Prozent marschieren. Oder aber die aktuellen Renten müssten um über 30 Prozent gekürzt werden. Aber das ist längst nicht das Ende der Fahnenstange. Das System wird immer mehr zu einem Fass ohne Boden. Die letzte Bundesregierung hat durchgesetzt, dass die Renten garantiert werden und somit unabhängig sind von den Entwicklungen der Löhne. Gut für die Politiker, die sich wieder wählen lassen wollten. Und gut für die aktuelle Rentnergeneration. Eine Katastrophe für die Rentner von morgen. Alleine dieses Versprechen kostet bis 2020 nach einer Schätzung von Finanzwissenschaftlern weitere rund 70 Milliarden Euro.
Und als ob das nicht reichen würde. Da gibt es ja noch den demographischen Wandel. Klingt irgendwie ziemlich harmlos ist aber für die Generation Rente 2035 dramatisch. 1995 kamen auf 40 Rentner 100 Menschen, die auch in die Rentenkasse eingezahlt haben. Also hatte vor 14 Jahren jeder Rentner quasi 2,5 Rentenzahler. 2035 ist das Verhältnis nur noch 100 zu 80. Auf einen Rentner kommen nur noch 1,25 Rentenzahler, also nur noch die Hälfte.
Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, werden die Rentner auch noch deutlich älter. Liegt das Durchschnittsalter in Deutschland derzeit bei knapp 80 Jahren, so wird es 2035 fast zehn Jahre höher sein. Die Rentenzahlungsdauer wird also immer länger.
Aber die Rente ist ja sicher. Die Politik sieht nur die Lösung in der Beibehaltung des bestehenden Systems. In Chile beispielsweise gibt es seit 1997 das sog. kapitalgedeckte System. Jeder zahlt in seiner eigene Rente ein, privat. Natürlich muss auch eine Übergangslösung her. Aber das ist mit der Politik nicht zu machen.
Warten wir es also ab. Und erwarten die nächsten Hiobsbotschaften.
Tags: Altersvorsorge, Rente
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September 21st, 2009
… aber da war doch noch etwas. Und zwar davor. Stimmt. Das Paket ist entscheidend. Aber was macht so ein Paket eigentlich aus. Svenja und Andre haben diese Erfahrung machen müssen. Und leider fiel diese doch sehr schmerzhaft auf. Irgendwie auf dem Weg in die eigenen vier Wände sind die beiden falsch abgebogen. Aber wo?
Am Anfang stand nur der Wunsch nach einem eigenen Haus, einem kleinen Garten und dem Carport vor dem Haus. Der Klassiker in Deutschland. Aber einen Berater brauchen die beide nicht. Meinten sie. Dann begann die Suche nach einem Haus. Sie waren erfolgreich. Meinten sie. Der Bauträger hatte genau das, was die Beiden wollten. Meinte er. Also ging es zur Sache. Schnell wurden sich die beiden Parteien handelseinig. Alles gut soweit.
Jetzt wäre der Zeitpunkt gekommen sich mit der Bank, oder am Besten mit mehreren, zusammen zu setzen. Oder aber spätestens jetzt einen unabhängigen Berater einzuschalten. Aber leider war da nur ein Bauträger. Und der drückte auf das Tempo. Svenja und Andre machten das ja alles zum ersten Mal und vertrauten dem Baufachmann. Der bestellte sie zum Notar, und zwar zu einem seines Vertrauens. Die beiden dachten eher an ein Vorgespräch. Es wurde aber die Verlesung des Kaufvertrages. Upps. Kein Notar des eigenen Vertrauens, keine Zeit zum Überlegen. Und ein unterschriebener Kaufvertrag.
Und nun. Plötzlich wurde aus Vorfreude Verzweiflung. Die beiden verdienten zwar gut. Hatten aber auch noch Altlasten in Form eines recht grossen Kredits. Jetzt war plötzlich doch guter Rat teuer und ein unabhängiger Berater gefragt. Nur mit diesem grossen Konsumkredit als Hypothek wurde es echt schwer. Eine Bank nach der anderen sprang ab. Letztlich wurde doch eine Bank gefunden, die die eigenen vier Wände finanzieren wollte.
Aber der Preis war hoch. Die beiden hatten zuerst den Kaufvertrag unterschrieben und standen sehr unter Druck. Das wussten die Banken. Hinzu kam der Konsumkredit. Und am Ende waren die Zinsen auch noch höher, weil die Bank die Bonität der Beiden nicht so positiv sah.
Ende gut alles gut? Den Beiden ist es zu wünschen. Aber wissen? Wissen tun die Beiden das erst, wenn die Hütte abbezahlt ist.
Tags: Finanzberatung, Hausfinanzierung
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September 18th, 2009
Sven kommt in die Ausbildung. Frisch von der Schule beginnt jetzt der harte Alltag des Lebens. Industriekaufmann ist sein Traumberuf. Am 1. August hat er mit seinem 1. Lehrjahr angefangen. Und plötzlich stürmen alle auf ihn ein. Der Mann von der Bausparkasse hat einen Bausparvertrag für ihn. Der Freund der Familie von der Versicherung will ihm eine Lebensversicherung verkaufen. Aber was ist den wirklich wichtig. Gerade am Anfang des Berufslebens wollen so viele etwas von dem jungen Azubi. Dabei braucht er eigentlich sehr wenig.
An aller erster Stelle empfiehlt sich für Sven eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Dies ist aus zwei Gründen besonders wichtig:
- Um überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Leistung im Fall der Fälle zu haben muss Sven zunächst erstmal fünf Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Hinzu kommt, dass er unter das sog. Erwerbsminderungsgesetz fällt. Im schlimmsten Fall der Fälle muss er damit rechnen, dass er bei Berufsunfähigkeit keinen staatlichen Rentenanspruch hat. Über die Fallstricke des Erwerbsminderungsgesetzes wurde ja hier ausführlich an anderer Stelle geschrieben.
Der Vorteil eines Auszubildenden ist im Regelfall, dass er aufgrund des Alters und eines hoffentlich guten Gesundheitszustandes günstig und ohne Risikozuschläge eine derartige Absicherung für sich bekommen kann.
Ebenfalls wichtig ist das Thema Haftpflichtversicherung. Dies wird aber nur dann zu einem Thema, wenn der Auszubildende nicht im Hotel Mama wohnt, sondern sich seine eigenen vier Wände zulegt. Wohnt er noch bei seinen Eltern, so ist er über diese haftpflichtversicht.
Eine Überlegung wert ist die sogenannte Riester-Rente. Gerade in der Lehrzeit kommt der Azubi mit einem Aufwand von rund fünf Euro in den Genuss der staatlichen Förderung. Und die kann immerhin bis zu 154 Euro jährlich betragen. Das Praktische ist zudem, dass auch die Eltern diese Riesterförderung für Ihr Kind zusätzlich erhalten können.
Unter Umständen kann noch eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Dies sollte aber auf jeden Fall in einem Gespräch mit dem Berater des Vertrauens geklärt werden.
Aber alles andere ist anfänglich purer Luxus. Es kann schön sein es zu haben, muss aber nicht. Zwar gilt auch für junge Leute, dass Geld für das Alter zurück gelegt werden sollte. Dabei sollte aber das Leben an sich nicht zu kurz kommen.
Und das kann es schon schon losgehen mit dem Ernst des Lebens…
Tags: Auszubildender, Berufseinstieg, Finanzberatung
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August 15th, 2009
“Sind doch nur sechs Euro” oder “ich habe keine Lust meinen Chef zu fragen”. Wie oft habe ich diese Aussagen gehört. Und wie oft haben sich meine Mandanten die Augen gerieben wieviel Geld sie verschenken. Und das über viele Jahre. Die Rede ist von den vermögenswirksamen Leistungen. Gerade bei Berufseinsteigern lohnt sich dieses Thema oftmals doppelt. Denn nicht nur der Chef tut etwas dazu, sondern unter Umständen auch der Staat. Aber wie so oft, es kommt immer darauf an.
Wichtig ist zunächst zu klären, ob der Arbeitgeber überhaupt die sog. VWL zahlt. Im Regelfall zahlt er schon, aber es können zwischen sechs und 40 Euro sein. Und nun? Wohin soll das Geld fliessen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, die gerade für Azubis lukrativ sein können. Denn zu dem geschenkten Geld des Arbeitgebers kommt noch Geld vom Staat dazu. Und je nach Art des Produkts gibt es bereits nach sieben Jahren das erste Geld aus dem VL-Vertrag.
Sicherlich am lukrativsten auf längere Sicht ist das Besparen eines Aktienfonds. Hier muss sich der Sparer bloss klar darüber sein, dass es genauso nach oben wie nach unten gehen kann. Allerdings bekommt der Sparer genauso wie bei Variante 2 bei einem zu versteuernden Einkommen unter 20000 Euro im Jahr eine staatliche Förderung. Die Variante 2 ist der klassische Bausparvertrag, der auf der einen Seite Sicherheit bietet, aber auf der anderen Seite aufgrund des relativ niedrigen Ansparzinses keine hohen Ablaufleistungen bieten kann. Bei dem Aktienfonds werden 20 Prozent bis zu einer Sparanlage von 400 Euro gefördert. Also gibt es vom Staat maximal 80
Eine dritte Variante ist noch der sog. Riester-Vertrag. Zwar ist diese Sparform ausschliesslich für die Altersvorsorge gedacht und läuft demnach bis ins Rentenalter. Auf der anderen Seite hat die Riester-Rente gerade für Azubis Charme, da der Staat schon bei kleinem Einsatz 154 Euro jedes Jahr dazu tut. Ausserdem gibt es für alle, die vor dem 25. Lebensjahr damit beginnen noch einen einmaligen Bonus von 200 Euro von Vater Staat.
Hinzu kommt bei dieser Variante, dass auch die Eltern des Azubis, wenn sie noch Kindergeld für den Nachwuchs bekommen, für diesen auch noch im Rahmen einer Riester-Rente die Förderung erhalten.
Entscheidend ist nur die vermögenswirksamen Leistungen auch wirklich zu nutzen. Wie das geht? Am Besten sprechen Sie mit einem Berater Ihres Vertrauens.
Tags: Altersvorsorge, Finanzberatung, VL
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