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Geld vom Staat…

Montag, März 8th, 2010

… ist ja immer schön. Gerade wenn es quasi ein Geschenk ist. So konnten sich ja alle Menschen über einen grosszügigen Zuschuss freuen, die bis Ende 2005 in die eigenen vier Wände eingezogen sind bzw. mit dem Bau schon begonnen hatten. Die Eigenheimzulage war für viele ein nicht unwichtiger Anreiz doch den Schritt zu wagen und Eigentum zu erwerben.

Die Rahmenbedingungen waren ja auch durchaus lukrativ. Acht Jahre lang wird diese ausgezahlt. Viele Bauherren freuen sich also bis 2013 auf Geld vom Staat. Aber nur, wenn es sich um die eigenen vier Wände handelt. Mit einer Ausnahme. Das hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg (AZ 11 V 11151/09) jetzt entschieden. Wenn der Bauherr nicht mehr selber in dem Objekt wohnt, sondern ein Angehöriger und dieser die Wohnung bzw. Haus mietfrei bewohnen darf, besteht auch Anspruch auf die Eigenheimzulage.

Übrigens. Entscheidend für den Erhalt der Zulage ist das Datum der Baugenehmigung bzw. der sog. Bauanzeige. Diese Bauanzeige hat eine Gültigkeit von bis zu zehn Jahren. Im Umkehrschluss kann also auch die Eigenheimzulage in Ausnahmefällen sogar noch deutlich länger gezahlt werden als bis 2013.

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