Posts Tagged ‘Riester-Rente’

Es riestert mal wieder

Dienstag, Mai 11th, 2010

Alina ist gerade mit der Schule fertig geworden und steigt in das Berufsleben ein. Das erste eigene verdiente Geld. Und ihr Arbeitgeber gibt ihr sogar noch etwas dazu - vermögenswirksame Leistungen. Immerhin als Azubi sind es 13 Euro. Und sie hat was von Riester gehört. Für Auszubildende keine schlechte Idee, weil der Staat ja relativ viel dazu tut.

Soweit so gut. Was Alina und alle anderen aber bedenken müssen ist die Frage ‘Was passiert in der Rentenphase’. Denn sobald die Riester-Rente zur Auszahlung kommt sind die ausgezahlten Renten krankenversicherungspflichtig. Das bedeutet auf jeden Euro aus dieser Zusatzrente wird ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung fällig. Und je nach Höhe dieser Rente können das schon mal 20 oder 30 Euro sein, die dann weg sind.

Das ist an für sich verschmerzbar. Aber auch wichtig zu wissen. Denn, wenn Alina aus der Lehre ist und sich entschliesst mehr in eine Riester-Rente zu zahlen wird es interessant. Wenn sie nämlich dann den bestehenden Vertrag aufstockt wird von diesem als Ganzes ein Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeführt. Und das sind dann vermutlich nicht mal eben 20 Euro sondern können auch mal 100 werden. Und das im Monat.

Und die Konsequenz. Als Lehrling zu riestern kann trotzdem Sinn machen. Auch danach kann es in ein Gesamtkonzet einfliessen. Nur sollten dann zwei Verträge bespart werden. Einer mit der VWL und einer mit einer Zusatzleistung. Denn das geht auch. So bleibt nämlich nur der VWL-Vertrag GKV-Pflichtig.

Haben Sie noch Fragen. Dann reicht wie immer eine Email oder ein Anruf.

Gib mir den Riester-Kick

Freitag, Mai 7th, 2010

Die Riester-Rente kennt in Deutschland inzwischen fast jeder. Und fast jeder hat seine eigene Meinung dazu. Ist Sie nun brauchbar oder nicht. Lohnt sich die Steuerförderung oder eben doch nicht. Was immer wieder als Haken gesehen wird ist die Tatsache, das die Riester-Rente eben nicht vollständig auf einen Schlag ausgezahlt werden kann, sondern verrentet werden muss. Dies muss aber nicht sein.

Frank riestert. Er bekommt jedes Jahr für sich und seine beiden Kinder 524 Euro vom Staat dazu. Was ihn nervt ist aber, dass er später im Alter nicht frei über das Geld verfügen kann. Soweit so richtig. Aber jetzt kommt die kleine feine Idee. Es gibt nämlich eine Lücke im System. Frank kann nämlich kurz vor Vertragsende entscheiden, ob er nicht doch über das Geld verfügen möchte. Und zwar indem er ganz einfach die gesamte Förderung aus seiner Riester-Rente zurückzahlt und zwar aus dem Guthaben des Vertrages.

Das geht? Ja das geht. Aber wo ist jetzt der Vorteil, fragt sich Frank. Der Vorteil ist einfach der, dass er zwar die Förderung zurückzahlen muss, aber nicht die Zinsen bzw. die Rendite, die die Förderung erwirtschaftet hat. Und dieser Zinses-Zinseffekt der Förderung kann sich z.b. bei einer Laufzeit von 30 Jahren schon hoch im fünfstelligen Bereich bewegen. Und wenn er die Förderung zurückzahlt fällt die zwar weg, aber das erwirtschaftete Guthaben daraus bleibt erhalten.

Und schwupps hat Frank eine zusätzliche Altersvorsorge, staatlich gefördert und kann doch über sein Geld frei verfügen. Leider muss er dann zwar Steuern zahlen, aber dies ist leider ein ganz anderes Thema.

Sie wollen wissen, ob sich das auch bei Ihnen lohnt. Dann rufen Sie mich an oder schicken mir eine Email. Und denken Sie daran. Jeden Mittwoch habe ich eine Sprechstunde eingerichtet von 17 bis 18 Uhr. Wenn Sie Fragen haben melden Sie sich. Fragen kostet nämlich nichts.

Riestern für die Immobilie

Freitag, August 1st, 2008

Der Bundesrat macht den Weg frei. Am 4. Juli hat das Eigenheimrentengesetz den Bundesrat passiert und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008. Dadurch soll selbstgenutztes Wohneigentum stärker in die private Altersvorsorge integriert und zugleich durch die Riester-Rente mitfinanziert werden können.

Das Bundesfinanzministerium macht auf jeden Fall schon ordentlich Werbung für das neue Gesetz. Mit dem Slogan “Die eigenen vier Wände als Rente” wirbt der Bund für die Wohn-Riesterrente. Als Ersatz für den Wegfall der Eigenheimzulage kann nun die eigengenutzte Immobilie durch eine Riester-Rente mitfinanziert werden.

Ähnlich wie bei den klassischen Riester-Renten erhält der Sparer sämtliche Fördermöglichkeiten. Das eingezahlte Guthaben kann er als Eigenkapitalbildung zur Tilgung der Restschuld verwenden. Diues gilt sowohl für einen Neubau als auch den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Dabei ist der Sparer nicht verpflichtet einen neuen Vertrag, zum Beispiel bei einer Bausparkasse, abzuschliessen. Er kann auch auf einen bestehenden Vertrag zurück greifen. Allerdings muss dieser ein Mindestguthaben von 10000 Euro haben, damit Geld entnommen werden kann.

Der Haken liegt im Detail. Das Schlagwort lautet “nachgelagerte Besteuerung”. Denn auch bei Riester-Vertragen, die ich für die Tilgung eines Darlehns nutze, muss ich Steuern zahlen. Und um die Höhe zu ermitteln wird zunächst ein Wohnförderkonto eingerichtet. Dort werden die Zahlungen, die aus dem Wohnriester zur Tilgung verwendet wurden, erfasst. Zu Rentenbeginn wird dann ein Strich gezogen und alle Zahlungen aus dem Wohnriester addiert und mit zwei Prozent verzinst. Diese Summe kann durchaus hoch ausfallen.

Jetzt hat der Verbraucher zwei Möglichkeiten:

1. Er versteuert die Summe auf dem Wohngeldkonto verteilt über maximal 25 Jahre.  Also wenn sich zum Beispiel auf diesem Konto eine Gesamtsumme von 20000 Euro angehäuft hätte und er würde den maximalen Zeitraum von 25 Jahren ausnutzen, dann wären jedes Jahr 800 Euro zu versteuern.
2. Er kann das Wohngeldkonto auch auf einen Schlag auflösen. Dann müsste er nur 70 Prozent des Guthabens versteuern. In dem Beispiel also nur 14000 Euro. Dies würde allerdings aufgrund der Steuerprogression zu einer erheblichen Mehrbelastung in diesem Jahr führen.

Und noch etwas gilt es zu bedenken. Diese Förderung ist nur möglich für selbstgenutzte Immoblien. Sollte das eigengenutzte Objekt verkauft werden muss in den nächsten vier Jahren eine neue Immobilie gekauft und vor allem bezogen sein. So oder so. Wohn-Riester lohnt sich nicht für jeden. Sprechen Sie mit einem Berater, der das mit Ihnen erörtern kann.

Riester-Rente als Renditeturbo

Donnerstag, Juli 24th, 2008

Dass Riester einmal für ein Steuersparmodell für Selbständige werden würde hatte wohl selbst der Herr Bundeminister Riester nicht erwartet. Mit “Walter ins Alter”. Dieser Slogan erlebt gerade ein Comeback der allerersten Güte. Und zwar nicht nur für all die, die Riester nutzen, um staatlich gefördert etwas für Ihre Rente tun. Durch die Abgeltungssteuer werden auf einmal Fondssparpläne in Form eines Riester-Fondssparplans interessant.

Denn Riester-Sparpläne fallen nicht unter die Abgeltungssteuer und das macht sie so lukrativ. Denn ein Riester-Vertrag kann von jedem angespart werden, auch wenn diese nicht gefördert werden. Und dadurch werden diese behandelt wie eine Versicherung. Hält der Sparer zwölf Jahre durch und ist mindestens 60 Jahre alt. Dann nämlich müssen die Erträge nur zur Hälfte versteuert werden, während bei der Abgeltungssteuer auf die gesamten Erträge rund 28 Prozent incl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer fällig werden.

Die Vorteile für eine derartige Sparform sind vielfältig:

  1. Jeder kann einen ungeförderten Riester-Vertrag abschliessen
  2. Die eingezahlten Beiträge sind zum Ablauf garantiert
  3. Da es sich um einen ungeförderten Riester-Vertrag handelt kann sich der Sparer das angesparte Kapital auf einen Schlag auszahlen lassen
  4. Die Steuerlast fällt voraussichtlich deutlich unter das Niveau der Abgeltungssteuer

Bei allen Vorteilen ist aber die Kostenseite nicht ganz unerheblich. Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Garantie der Beiträge sind die Kosten relativ hoch. Diese werden aber meistens durch eine vom Anbieter abhängigen Performance und dem Steuervorteil in den meisten Fällen mehr als wettgemacht.

Eine Einbindung dieser Sparmöglichkeit in das Gesamtportfolio kann sich also lohnen. Ob und in welche Sparform sollte am besten mit einem Berater erläutert werden. Denn auch hier wird der Markt immer unübersichtlicher. 

Was machen Minijobber mit ihrer Rente

Montag, Juli 21st, 2008

Die 400-Euro-Jobber werden immer mehr. Seit 2002 hat sich die Zahl der Minijobber fast verdoppelt. Aber das Brutto-für-Netto-Einkommen hat auch Nachteile. In der gesetzlichen Rentenversicherung erwerbe sie nur Minimalansprüche und von anderen staatlichen Förderungswegen sind sie ausgeschlossen. Und doch gibt es Möglichkeiten.

Das “Wie” ist recht einfach. Der Minijobber verzichtet gegenüber dem Arbeitgeber auf seine Rentenversicherungsfreiheit. Dieser Verzicht gilt für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses und kann nicht wiederrufen werden. Und kurzfristig kostet diese Entscheidung sogar Geld. Bei einem 400-Euro-Job zahlt der Minijobber 19,60 Euro aus der eigenen Tasche in die Rentenversicherung. Langfristig hat dies aber auch unter Umständen enorme Vorteile. Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, Rehabiltationsleistungen wie zum Beispiel Kuren oder eine Steigerung der Altersrente sind die wichtigsten Vorteile. Auch kann der Minijobber jetzt selber über eine sogenannte Riester-Rente Geld ansparen und staatliche Förderung bekommen.

Aber das ist nicht wirklich immer und für jeden lukrativ. Denn auch hier gilt. Es lohnt sich nicht immer. Aber in zwei Fällen ist dies mehr als eine Überlegung wert. Es lohnt sich erstens, wenn ein Minijobber mit einem Unternehmer verheiratet ist. Der Unternehmer kann selber nicht riestern. Wenn der Ehepartner aber riestern kann ist auf einmal eine Riester-Rente mit einem Jahresbeitrag von maximal 2100 Euro für das Ehepaar möglich. Neben der staatlichen Förderung für die Familienmitglieder kann leicht ein interessanter Steuervorteil zusammen kommen.

Im zweiten Fall ist der Partner bereits Arbeitnehmer. Durch die Möglichkeit, dass der Partner nun auch riestert hat das Paar die Möglichkeit sogar bis zu 4200 Euro zu sparen. Durch Steuervorteil und staatliche Förderung bleibt oftmals ein Eigenanteil von gerade einmal 65 Prozent über. Und das ist eine interessante Verzinsung für eine derartige Anlage.

Es kommt also darauf an. Was sich lohnt ist ganz sicher das Gespräch mit einem Berater. Gerade das Thema Altersvorsorge ist sehr komplex geworden.

Alles Riester oder was?

Donnerstag, Mai 15th, 2008

 

Am Anfang stand eine Rentenkürzung um drei Prozent. Und ein Minister namens Walter Riester. Der gab dem Ding den Namen, das heute in aller Munde ist. Immer mehr nutzen sie, fast alle haben davon schon gehört. Die so genannte Riester-Rente.

 

Aber was ist das eigentlich für ein Ding. Ganz einfach gesprochen dient es der Altersvorsorge und der Staat tut etwas dazu. Entweder über eine Steuerrückzahlung oder eine Förderung für den Sparer und seine Kinder, falls vorhanden. Die Riester-Rente kann jeder nutzen, der sozialversicherungspflichtig oder im öffentlichen Dienst angestellt ist oder sich in Elternzeit befindet. Maximal kann jeder Erwachsene bis zu 2100 Euro jedes Jahr anlegen, um in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen.

 

Was gibt es denn nun vom Staat dazu? Grundvoraussetzung für eine optimale staatliche Förderung ist, dass vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens gewandelt werden. Es kann aber auch weniger sein. Wenn also zum Beispiel ein Ehemann mit 30000 Euro verdient, so wären dies als Basis erst einmal 1200 Euro. Für jedes Kind, für das er Kindergeld erhält, tut der Staat 185 Euro dabei. Er selber bekommt an staatlicher Förderung 154 Euro. Insgesamt wären dies immerhin 524 Euro, die seinen Eigenanteil eben auf 676 Euro reduzieren würden. Also 676 einzahlen, 1200 Euro laufen in den Sparplan – kann ein gutes Geschäft sein. Muss es aber nicht.

 

Denn es kommt immer drauf an. Was wurde schon unternommen. Wie sieht die Planung der Familie aus. Und doch gibt es einige Gruppen, die auf jeden Fall zumindest nachdenken sollten: 
 

  1. Familien mit Kindern können richtig Geld dazu bekommen
  2. Besserverdienende, die sich Richtung Spitzensteuersatz bewegen können dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen
  3. Und Menschen mit einem niedrigen Bruttoeinkommen bekommen richtig was vom Staat dazu


Viele riestern schon. Sie auch? Aber ist das die richtige Riester-Rente. Passt sie zu mir. Ist das was am Ende rauskommt auch lukrativ? Aber das ist eine andere Geschichte.

 

Haben Sie schon geriestert? Passt die Riester-Rente auch zu Ihnen?