Haus gebaut, Unfalltod, Haus weg
Freitag, August 29th, 2008Jedes Jahr sterben alleine 40000 Menschen unter 50 Jahren durch einen Unfall im Strassenverkehr oder am Arbeitsplatz oder durch eine Krankheit. Hinter diesen nackten Zahlen stehen oftmals erschütternde Schicksale. Familien werden auseinander gerissen und von jetzt auf gleich entstehen existenzgefährdende finanzielle Engpässe. Gerade bei jungen Familien wird dabei leider oftmals nicht an eine vernünftige Absicherung für den ‘worst case’ gedacht.
Und dabei gibt es diese für wirklich kleines Geld. Diese Absicherung nennt sich Risikolebensversicherung und hat nur einen Zweck: Einzuspringen, wenn der schlimmste Fall eintritt. Ohne Spartopf, ohne sonstige Leistungen. Oftmals können nicht einmal zehn Euro im Monat zumindest den Erhalt der eigenen vier Wände sichern oder finanzielle Sorgen abfedern.
Vor allem Familien sollten darüber nachdenken. Stirbt zum Beispiel der Hauptverdiener treten fast automatisch Geldsorgen ein. Aber auch bei einem Tod des Elternteils, der sich um Haus und Kinder kümmert, ist eine Vorsorge vorteilhaft. Arbeit, Familie und Haus sind nämlich für den dann alleine lebenden Familienvorstand schwer vereinbar. Aber auch Paare ohne Trauschein brauchen dringend eine Risikolebensversicherung. Denn bei dem Ableben des Partners besteht für den anderen kein Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Auch Immobilienbesitzer sollten dringend darüber nachdenken eine derartige Versicherung zu haben. Gerade in den ersten Jahren ist die Restschuld im Regelfall sehr hoch und kann bei dem Tod eines Partners nur schwierig weiter getragen werden.
Dabei sollten einige Dinge beachtet werden.
- An allererster Stelle steht das Thema Gesundheit. Bei dem Abschluss einer Risikolebensversicherung müssen die Gesundheitsfragen richtig beantwortet werden. Wird eine Vorerkrankung verschwiegen kann dies im schlimmsten Fall den Verlust der Absicherung bedeuten. Dieses Recht hat die Versicherungsgesellschaft.
- Die Höhe des zu zahlenden Beitrages richtet sich nach Geschlecht, Alter und eventuellen Vorerkrankungen.
- Als grobe Faustformel für die Höhe der Versicherungssumme sollte das drei- bis fünffache des Jahresbruttoverdienstes veranschlagt werden.
- Die Laufzeit sollte sich an der Restlaufzeit der Verbindlichkeiten der Immoblie bzw. nach dem Alter der Kinder richten.
Zu guter Letzt noch ein Tipp. Bei Abschluss einer derartigen Versicherung ist es ratsam, dass versicherte Person und Versicherungsnehmer nicht eine Person sind, sondern Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter im Todesfall. Durch die Wahl dieser Konstellation ist die Auszahlung komplett steuerfrei.
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