Posts Tagged ‘Steuervorteil’

Hilfe vom Staat für die eigene Rente

Montag, August 25th, 2008

Noch vor wenigen Jahren führte die betriebliche Altersvorsorge eine Art Mauerblümchendasein. Doch durch die zalreichen Veränderungen rund um die gesetzliche Rentenversicherung entdecken immer mehr Menschen ihren Arbeitgeber als Partner für die Altersvorsorge. Und das hat für beide Seiten Vorteile.

Die Grundidee der betrieblichen Altersorsorge ist einfach. Die gesetzliche Rente wird immer kleiner und diese Lücke soll unter anderem dadurch geschlossen werden. Dabei kann der Arbeitnehmer derzeit bis zu 2544 Euro sparen. Der Vorteil ist zum Teil enorm, da er keine Steuern und keine Sozialabgaben auf seine Zahlung leistet. Desweiteren kann er noch zusätzlich 1800 Euro jährlich einzahlen. Darauf zahlt er aber Sozialabgaben, also Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen-, Pflege- und Krankenversicherung. Sobald der Arbeitnehmer in die Rente geht muss er aber darauf Steuern zahlen und seinen Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung abführen.

Die Vorteile sind dabei für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessant:

  1. Durch die Ersparnis der Steuern und Sozialabgaben ist der effektive Aufwand für den Arbeitnehmer je nach Steuerklasse fast nur 50 Prozent der eingezahlten Beiträge
  2. Der Arbeitgeber spart pro betrieblicher Altersvorsorge rund 20 Prozent über die entfallenden Lohnnebenkosten. Viele Arbeitgeber verzichten auf die Ersparnis und investieren diese lieber in die Altersvorsorge der Mitarbeiter
  3. Auch die vermöpgenswirksamen Leistungen können in den Sparvertrag fliessen
  4. Durch diese Investition wird das Rentenproblem zumindest reduziert

Aber auch bei dieser für viele Arbeitnehmer lukrativen Sparform gibt es Herausforderungen, die zu bedenken sind:

  1. Bei einem Jobwechsel sollte im vorhinein, also bereits bei den Vertragsverhandlungen, auf die Existenz einer betrieblichen Altersvorsorge hingewiesen werden. Der Mitarbeiter kann seinen Vertrag zwar im Regelfall mitnehmen, der neue Arbeitgeber muss aber nicht zwingend die Zahlung des Vertrages übernehmen.
  2. Auch während einer möglichen Arbeitslosigkeit oder in Elternzeit besteht der Vertrag weiter. Je nach Konstellation kann ein Vertrag für eine gewisse Zeit beitragsfrei gestellt oder eben weitergeführt werden.
  3. Für die Verträge, die in Zukunft abgeschlossen werden gilt die nachgelagerte Besteuerung. Wenn also die betriebliche Altersvorsorge als Rente ausgezahlt wird, wird sie mit dem sogenannten Ertragsteil versteuert werden. Dieser Anteil ist eher gering. Wird aber eine einmalige Auszahlung im Rentenalter gewünscht wird es teuer. Richtig teuer.

Wie das bei Ihnen aussieht kann Ihnen am Besten ein Finanzberater erläutern.

Wollen Sie mehr über mich erfahren? Hier erfahren Sie mehr über mich.