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Riestern für die Immobilie

Freitag, August 1st, 2008

Der Bundesrat macht den Weg frei. Am 4. Juli hat das Eigenheimrentengesetz den Bundesrat passiert und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2008. Dadurch soll selbstgenutztes Wohneigentum stärker in die private Altersvorsorge integriert und zugleich durch die Riester-Rente mitfinanziert werden können.

Das Bundesfinanzministerium macht auf jeden Fall schon ordentlich Werbung für das neue Gesetz. Mit dem Slogan “Die eigenen vier Wände als Rente” wirbt der Bund für die Wohn-Riesterrente. Als Ersatz für den Wegfall der Eigenheimzulage kann nun die eigengenutzte Immobilie durch eine Riester-Rente mitfinanziert werden.

Ähnlich wie bei den klassischen Riester-Renten erhält der Sparer sämtliche Fördermöglichkeiten. Das eingezahlte Guthaben kann er als Eigenkapitalbildung zur Tilgung der Restschuld verwenden. Diues gilt sowohl für einen Neubau als auch den Kauf eines Hauses oder einer Wohnung. Dabei ist der Sparer nicht verpflichtet einen neuen Vertrag, zum Beispiel bei einer Bausparkasse, abzuschliessen. Er kann auch auf einen bestehenden Vertrag zurück greifen. Allerdings muss dieser ein Mindestguthaben von 10000 Euro haben, damit Geld entnommen werden kann.

Der Haken liegt im Detail. Das Schlagwort lautet “nachgelagerte Besteuerung”. Denn auch bei Riester-Vertragen, die ich für die Tilgung eines Darlehns nutze, muss ich Steuern zahlen. Und um die Höhe zu ermitteln wird zunächst ein Wohnförderkonto eingerichtet. Dort werden die Zahlungen, die aus dem Wohnriester zur Tilgung verwendet wurden, erfasst. Zu Rentenbeginn wird dann ein Strich gezogen und alle Zahlungen aus dem Wohnriester addiert und mit zwei Prozent verzinst. Diese Summe kann durchaus hoch ausfallen.

Jetzt hat der Verbraucher zwei Möglichkeiten:

1. Er versteuert die Summe auf dem Wohngeldkonto verteilt über maximal 25 Jahre.  Also wenn sich zum Beispiel auf diesem Konto eine Gesamtsumme von 20000 Euro angehäuft hätte und er würde den maximalen Zeitraum von 25 Jahren ausnutzen, dann wären jedes Jahr 800 Euro zu versteuern.
2. Er kann das Wohngeldkonto auch auf einen Schlag auflösen. Dann müsste er nur 70 Prozent des Guthabens versteuern. In dem Beispiel also nur 14000 Euro. Dies würde allerdings aufgrund der Steuerprogression zu einer erheblichen Mehrbelastung in diesem Jahr führen.

Und noch etwas gilt es zu bedenken. Diese Förderung ist nur möglich für selbstgenutzte Immoblien. Sollte das eigengenutzte Objekt verkauft werden muss in den nächsten vier Jahren eine neue Immobilie gekauft und vor allem bezogen sein. So oder so. Wohn-Riester lohnt sich nicht für jeden. Sprechen Sie mit einem Berater, der das mit Ihnen erörtern kann.